


Aktuelles
CORONAVIRUS ***UPDATE***
Informationen zu Besuchen im Geschwister-Louis-Haus im Juni 2022
Liebe Besucherinnen und Besucher,
Die Landesregierung hat mit der Allgemeinverfügung vom 01.06.2022 (CoronaAVEinrichtungen) eine weitere Verlängerung der Coronatests für Besucher in Alten- und Pflegeheimen beschlossen. Diese gilt ab dem 04.06.2022 bis mindestens 30.06.2022.
Demnach benötigt weiterhin jeder Besucher, bei Betreten der Einrichtung, einen negativen Schnelltest der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Die Bürgerteststelle des DRK schließt am 29.05.2022 endgültig.
Testmöglichkeiten im Geschwister-Louis-Haus ab dem 30.05.2022 sind wie folgt:
Testmöglichkeiten im Geschwister-Louis-Haus ab 30.05.2022 |
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Montag |
Dienstag |
Mittwoch |
Donnerstag |
Freitag |
Samstag |
Sonntag |
Morgens: |
08:00 - 09:00 |
08:00 - 09:00 |
08:00 - 09:00 |
08:00 - 09:00 |
08:00 - 10:00 |
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Nachmittags: |
16:00 - 18:00 |
14:00 - 16:00 |
16:00 - 18:00 |
14:00 - 16:00 |
16:00 - 18:00 |
14:00 - 16:00 |
14:00 - 16:00 |
Feiertage |
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Pfingstmontag |
14:00 - 16:00 |
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Fronleichnam |
14:00 - 16:00 |
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Teststelle im Altenheim: |
nur für Angehörige und Besucher |
Achtung!
Für die Besuchertestung im Altenheim kann kein 3G-gültiger Testnachweis ausgestellt werden, da dieser im Rahmen eigener Testkonzepte durchgeführt wird.
Besuchsregeln
Für Besucher gilt nach wie vor das Abstandsgebot (Mindestabstand von 1,5 Metern) und die Maskenpflicht (medizinische Maske = OP-Maske) in Eingangsbereichen, auf Fluren und in öffentlichen Bereichen. Im Zimmer und im Außenbereich entfällt die Maskenpflicht für Besucher.
Besuche finden auf dem Bewohnerzimmer oder in eigens dafür ausgewiesenen Besucherbereichen (Innen oder Außen) statt. Ein Kontakt zu anderen Bewohnern soll unterbleiben. Die Aufenthaltsbereiche der Bewohner (z.B. Tagesraum) sind nach wie vor nicht für Besucher geöffnet.
Besucher müssen sich vor dem Besuchskontakt die Hände desinfizieren.
Jeder Besucher muss – unabhängig von seinem Impfstatus - vor Betreten der Einrichtung einen negativen Corona-Schnelltest vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
Die Einrichtung bietet vor Ort Corona-Schnelltests für Besucherinnen und Besucher an (Auswertungsdauer: 15 Minuten). Die Termine für die Schnelltests werden durch Aushang und im Internet bekanntgegeben. Besucher dürfen die Einrichtung nur betreten, wenn eine Bescheinigung über ein negatives Testergebnis vorliegt. Selbsttests ohne Bescheinigung einer zertifizierten Stelle können nicht anerkannt werden.
Die Bewohner dürfen alleine oder mit ihrem Besuch das Haus verlassen. Wenn ein Kontakt mit einer infizierten Person nicht ausgeschlossen werden kann, ist der Bewohner bei der Rückkehr und über mehrere Tage nach der Rückkehr mittels Corona-Schnelltest zu testen.
Kantinen, Cafeterien oder andere der Öffentlichkeit zugängliche Einrichtungen für Bewohner und Besucher bleiben weiterhin geschlossen.
Es findet keine Bewirtung der Besucher statt, weder im Zimmer noch in der Cafeteria.
Es können durch die Einrichtungsleitung Ausnahmen (z.B. für nahestehende Personen im Rahmen der Sterbebegleitung) im Einzelfall zugelassen werden.